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Fachbegriffe zum Verkauf und Ankauf von Versicherungspolicen


Glossar zum Ankauf und Verkauf bestehender Lebensversicherungen

Ablaufleistung


Der Auszahlungsbetrag bei Ablauf der Versicherung setzt sich zusammen aus der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme zuzüglich der Überschussanteile.
Abgeltungssteuer Ab 2009 gilt die einheitliche Steuer für Zinsen, Dividenden und Kapitalerträge aller Art (auch Veräußerungsgewinne) in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Beitragsfreistellung


Wer sich die Beiträge für die Lebensversicherung momentan nicht leisten kann, aber die Lebensversicherung behalten möchte, hat die Möglichkeit, sich von der Beitragszahlung befreien zu lassen. Allerdings sinkt dann auch die zu erwartende Ablaufleistung, da keine Prämien mehr bezahlt werden.

Beitragsverrechnung


Abzug der entstandenen Überschussanteile vom laufenden Beitrag. Dies entspricht auch der Sofort-Gewinnbeteiligung.

Beitragszahlungsdauer


Die Beitragszahlungsdauer ist die vertraglich festgelegte Zeit, in der der Versicherungsnehmer die Beiträge für seine Lebensversicherung entrichtet.

Direktversicherung


Der Arbeitgeber schließt auf das Leben des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab. Der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt. Träger der Versorgung ist hier das Versicherungsunternehmen. Die Versicherungsleistung wird durch die Beitragszahlung vorausfinanziert. Die Arbeitgeberbeiträge sind Betriebsausgaben. Diese stellen beim Arbeitnehmer aber zugeflossenen Lohn dar (Pauschalversteuerung). Eine Direktversicherung ist weder kündbar noch veräußerbar.
Dynamik Um die Kaufkraft zu erhalten, werden die Beiträge mit Beginn des neuen Versicherungsjahres planmäßig und automatisch erhöht. Hierdurch erhöht sich auch die Versicherungssumme. Die Erhöhung erfolgt nach einem fest vereinbarten Prozentsatz.

Fondsgebundene Lebensversicherung


Die Lebensversicherung auf Investmentbasis ist eine Form der sachwertgesicherten Lebensversicherung. Eine fondsgebundene Lebensversicherung bietet - anders als konventionelle Lebensversicherungen - die Chance auf einen höheren Wertzuwachs, aber auch das Risiko der Werteinbuße.
Garantiezins Unabhängig davon, wie erfolgreich ein Versicherungsunternehmen die Beiträge der Versicherten anlegt, muss der Sparanteil mit einem vorgeschriebenen Mindestzins gutgeschrieben werden.

Gesamtverzinsung


Die Gesamtverzinsung eines Versicherungsvertrages ist die Verzinsung, die der Versicherte auf seine eingezahlten Sparanteile erhält. Diese setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: dem Garantiezins und den gewährten Überschüssen.

Kapitallebensversicherung


Eine Kapitallebensversicherung verbindet die Risikoabsicherung eines vorzeitigen Todesfalls mit einem Sparvorgang. Bei Ablauf der Kapitallebensversicherung kommen die Versicherungssumme plus Gewinne zur Auszahlung.

Rentenversicherung, kapitalbildend


Der kapitalbildenden Rentenversicherung liegt dasselbe Modell zugrunde wie der kapitalbildenden Lebensversicherung. Der Unterschied besteht in der Auszahlungsform am Ende der Laufzeit. Der Versicherungsnehmer kann sich zwischen der Auszahlung des gesamten Policenguthabens oder einer monatlichen Rentenzahlung entscheiden. Die Höhe und die Dauer der monatlichen Rentenleistung werden bei Abschluss prognostiziert und vertraglich festgelegt. Auch beim Todesfallschutz gibt es Unterschiede. Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der Rentenversicherung, zahlt das Versicherungsunternehmen nur die bis dahin eingezahlten Beiträge als Todesfallsumme aus.
Restlaufzeit Die Restlaufzeit definiert den Zeitraum, über den die Versicherungspolice ab dem Betrachtungspunkt bis zum Vertragsende noch läuft.

Risikolebensversicherung


Bei der Risikolebensversicherung entfallen das Ansparen und die damit verbundene Kapitalbildung. Es wird lediglich der Tod der versicherten Person mit einer vereinbarten Todesfallsumme versichert. Diese wird im Todesfall an die Begünstigten ausgezahlt. Die preisgünstigere Risikolebensversicherung dient vor allem der finanziellen Sicherung der Familie beim Tod des Versorgers oder der Versorgerin. Eine deutsche Risikolebensversicherung ist nicht handelbar.

Rückkauf


Die Kündigung (auch Storno genannt) ist das vorzeitige Auflösen eines Versicherungsvertrages. Dies ist ein einseitiges Recht des Versicherungsnehmers. Da der Versicherungsnehmer bei der Stornierung von der Versicherung den Rückkaufswert ausgezahlt bekommt, spricht man von einem Rückkauf durch das Versicherungsunternehmen.

Rückkaufswert


Zeitwert der Police nach Abzug eines Stornoabschlags bei vorzeitiger Kündigung. Der Stornoabschlag setzt sich zusammen aus Verwaltungsgebühren und Provisionen.
Treuhandabwicklung Der Verkauf der Lebensversicherung kann direkt oder über den Treuhandweg erfolgen. Die Treuhandabwicklung erfolgt meist über eine Bank. In diesem Fall sendet der Verkäufer die unterschriebenen Verträge und die Original-Versicherungspolice direkt an die Bank. Sobald die Versicherungsgesellschaft den Verkauf der Lebensversicherung an den Käufer bestätigt, überweist die Bank den Kaufpreis. Sofern die Lebensversicherung an Dritte abgetreten ist, erfolgt die Abwicklung grundsätzlich im Treuhandverfahren.

Überschüsse


Mit den Überschüssen wird der Versicherungsnehmer an den Gewinnen des Versicherers beteiligt (in der Regel bei Ablauf des Vertrages).

Versicherungsschein


Der Versicherungsschein ist die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer. Sie wird auch als Police bezeichnet. Ändert sich etwas an dem geschlossenen Vertrag, wird dies im Nachtrag zum Versicherungsschein ergänzt und damit Bestandteil des Vertrages.
Vertragsende Das Vertragsende ist der definierte Ablaufzeitpunkt der Police.

VN Versicherungsnehmer:


die Person, die einen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat.

VP Versicherte Person:


die im Vertrag angegebene Person, für die der Versicherungs-schutz gilt. Versicherte Person und Versicherungsnehmer sind nicht unbedingt identisch.

Zessionar


Der Zessionar, auch Abtretungsgläubiger genannt, erwirbt alle Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer (Zedent) bleibt Prämienschuldner.
Zusatzversicherung Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, diese auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Zweitmarkt für Kapitallebensversicherungen


Ein Zweitmarkt für Kapitallebens- und Rentenversicherungen entsteht, wenn sich ein Versicherungsnehmer vor dem vertraglich vereinbarten Vertragsende von seiner Lebensversicherung trennen möchte und es hierfür einen Käufer gibt. Bis zum Jahr 1999 konnte die Lebensversicherung in Deutschland ausschließlich bei der Versicherungsgesellschaft storniert und zum angebotenen Rückkaufswert zurückgegeben werden – seit diesem Zeitpunkt existiert der deutsche Zweitmarkt für Kapitallebensversicherungen. In Großbritannien hingegen gibt es schon seit über 150 Jahren einen Zweitmarkt für Lebensversicherungen.


 
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