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Fachbegriffe zum Verkauf und Ankauf
von Versicherungspolicen
Glossar zum Ankauf und Verkauf bestehender Lebensversicherungen
Ablaufleistung
Der Auszahlungsbetrag bei Ablauf der Versicherung
setzt sich zusammen aus der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme
zuzüglich der Überschussanteile.
Abgeltungssteuer Ab 2009 gilt die einheitliche Steuer für
Zinsen, Dividenden und Kapitalerträge aller Art (auch
Veräußerungsgewinne) in Höhe von 25 Prozent
zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Beitragsfreistellung
Wer sich die Beiträge für
die Lebensversicherung momentan nicht leisten kann, aber
die Lebensversicherung behalten möchte, hat die Möglichkeit,
sich von der Beitragszahlung befreien zu lassen. Allerdings
sinkt dann auch die zu erwartende Ablaufleistung, da keine
Prämien mehr bezahlt werden.
Beitragsverrechnung
Abzug der entstandenen Überschussanteile
vom laufenden Beitrag. Dies entspricht auch der Sofort-Gewinnbeteiligung.
Beitragszahlungsdauer
Die Beitragszahlungsdauer ist die
vertraglich festgelegte Zeit, in der der Versicherungsnehmer
die Beiträge für seine Lebensversicherung entrichtet.
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt auf das
Leben des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab. Der
Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt.
Träger der Versorgung ist hier das Versicherungsunternehmen.
Die Versicherungsleistung wird durch die Beitragszahlung
vorausfinanziert. Die Arbeitgeberbeiträge sind Betriebsausgaben.
Diese stellen beim Arbeitnehmer aber zugeflossenen Lohn
dar (Pauschalversteuerung). Eine Direktversicherung ist
weder kündbar noch veräußerbar.
Dynamik Um die Kaufkraft zu erhalten, werden die Beiträge
mit Beginn des neuen Versicherungsjahres planmäßig
und automatisch erhöht. Hierdurch erhöht sich
auch die Versicherungssumme. Die Erhöhung erfolgt
nach einem fest vereinbarten Prozentsatz.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Lebensversicherung
auf Investmentbasis ist eine Form der sachwertgesicherten
Lebensversicherung. Eine fondsgebundene Lebensversicherung
bietet - anders als konventionelle Lebensversicherungen
- die Chance auf einen höheren Wertzuwachs, aber auch
das Risiko der Werteinbuße.
Garantiezins Unabhängig davon, wie erfolgreich ein
Versicherungsunternehmen die Beiträge der Versicherten
anlegt, muss der Sparanteil mit einem vorgeschriebenen
Mindestzins gutgeschrieben werden.
Gesamtverzinsung
Die Gesamtverzinsung eines Versicherungsvertrages
ist die Verzinsung, die der Versicherte auf seine eingezahlten
Sparanteile erhält. Diese setzt sich aus zwei Bestandteilen
zusammen: dem Garantiezins und den gewährten Überschüssen.
Kapitallebensversicherung
Eine Kapitallebensversicherung
verbindet die Risikoabsicherung eines vorzeitigen Todesfalls
mit einem Sparvorgang. Bei Ablauf der Kapitallebensversicherung
kommen die Versicherungssumme plus Gewinne zur Auszahlung.
Rentenversicherung, kapitalbildend
Der kapitalbildenden
Rentenversicherung liegt dasselbe Modell zugrunde wie der
kapitalbildenden Lebensversicherung. Der Unterschied besteht
in der Auszahlungsform am Ende der Laufzeit. Der Versicherungsnehmer
kann sich zwischen der Auszahlung des gesamten Policenguthabens
oder einer monatlichen Rentenzahlung entscheiden. Die Höhe
und die Dauer der monatlichen Rentenleistung werden bei
Abschluss prognostiziert und vertraglich festgelegt. Auch
beim Todesfallschutz gibt es Unterschiede. Stirbt die versicherte
Person vor Ablauf der Rentenversicherung, zahlt das Versicherungsunternehmen
nur die bis dahin eingezahlten Beiträge als Todesfallsumme
aus.
Restlaufzeit Die Restlaufzeit definiert den Zeitraum, über
den die Versicherungspolice ab dem Betrachtungspunkt bis
zum Vertragsende noch läuft.
Risikolebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung
entfallen das Ansparen und die damit verbundene Kapitalbildung.
Es wird lediglich der Tod der versicherten Person mit einer
vereinbarten Todesfallsumme versichert. Diese wird im Todesfall
an die Begünstigten ausgezahlt. Die preisgünstigere
Risikolebensversicherung dient vor allem der finanziellen
Sicherung der Familie beim Tod des Versorgers oder der
Versorgerin. Eine deutsche Risikolebensversicherung ist
nicht handelbar.
Rückkauf
Die Kündigung (auch Storno genannt)
ist das vorzeitige Auflösen eines Versicherungsvertrages.
Dies ist ein einseitiges Recht des Versicherungsnehmers.
Da der Versicherungsnehmer bei der Stornierung von der
Versicherung den Rückkaufswert ausgezahlt bekommt,
spricht man von einem Rückkauf durch das Versicherungsunternehmen.
Rückkaufswert
Zeitwert der Police nach Abzug eines
Stornoabschlags bei vorzeitiger Kündigung. Der Stornoabschlag
setzt sich zusammen aus Verwaltungsgebühren und
Provisionen.
Treuhandabwicklung Der Verkauf der Lebensversicherung
kann direkt oder über
den Treuhandweg erfolgen. Die Treuhandabwicklung erfolgt meist über eine
Bank. In diesem Fall sendet der Verkäufer die unterschriebenen Verträge
und die Original-Versicherungspolice direkt an die Bank. Sobald die Versicherungsgesellschaft
den Verkauf der Lebensversicherung an den Käufer bestätigt, überweist
die Bank den Kaufpreis. Sofern die Lebensversicherung an Dritte abgetreten
ist, erfolgt die Abwicklung grundsätzlich im Treuhandverfahren.
Überschüsse
Mit den Überschüssen wird der Versicherungsnehmer
an den Gewinnen des Versicherers beteiligt (in der Regel bei Ablauf des Vertrages).
Versicherungsschein
Der Versicherungsschein ist die Urkunde über den Vertrag
zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer. Sie wird auch als
Police bezeichnet. Ändert sich etwas an dem geschlossenen Vertrag, wird
dies im Nachtrag zum Versicherungsschein ergänzt und damit Bestandteil
des Vertrages.
Vertragsende Das Vertragsende ist der definierte Ablaufzeitpunkt der Police.
VN Versicherungsnehmer:
die Person, die einen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen
abgeschlossen hat.
VP Versicherte Person:
die im Vertrag angegebene Person, für die der
Versicherungs-schutz gilt. Versicherte Person und Versicherungsnehmer sind
nicht unbedingt identisch.
Zessionar
Der Zessionar, auch Abtretungsgläubiger genannt, erwirbt alle
Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer
(Zedent) bleibt Prämienschuldner.
Zusatzversicherung Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit ist gegeben,
wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem
Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, diese auch nicht
ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Zweitmarkt für Kapitallebensversicherungen
Ein Zweitmarkt für Kapitallebens-
und Rentenversicherungen entsteht, wenn sich ein Versicherungsnehmer vor dem
vertraglich vereinbarten Vertragsende von seiner Lebensversicherung trennen
möchte und es hierfür einen Käufer gibt. Bis zum Jahr 1999 konnte
die Lebensversicherung in Deutschland ausschließlich bei der Versicherungsgesellschaft
storniert und zum angebotenen Rückkaufswert zurückgegeben werden – seit
diesem Zeitpunkt existiert der deutsche Zweitmarkt für Kapitallebensversicherungen.
In Großbritannien hingegen gibt es schon seit über 150 Jahren einen
Zweitmarkt für Lebensversicherungen.
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